Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7398
BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84 (https://dejure.org/1988,7398)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1988 - IX R 123/84 (https://dejure.org/1988,7398)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - IX R 123/84 (https://dejure.org/1988,7398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der richtigen Ermittlung des Nuzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlussrevision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79

    Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung -

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84
    Wie der Senat im Urteil vom 21. Januar 1986 IX R 7/79 (BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394) entschieden hat, ist der Nutzungswert der eigenen Wohnung in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Zweifamilienhaus anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich eine für vergleichbare Objekte am Wohnungsmarkt erzielbare Miete nicht feststellen läßt oder die Marktmiete den besonderen Wohnwert der Wohnung nicht angemessen widerspiegeln würde.

    Entgegen der Auffassung des FG verstößt der Ansatz der Kostenmiete in solchen Fällen - wie das Sachwertverfahren (Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, Der Betrieb - DB - 1987, 462) - nicht gegen den Gleichheitssatz (vgl. Senatsurteil in BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394, Ziff. 2 c der Gründe, auf das auch im übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394 ausgeführt hat, wird es zweckmäßig sein, die das Wohngrundstück der Kläger betreffenden Einheitswertakten beizuziehen.

  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84
    Die unselbständige Anschlußrevision ist jedoch unzulässig, da sie am 22. August 1984 verspätet, nämlich nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung des FA (20. Juli 1984), eingelegt und begründet wurde (§ 155 FGO i. V. m. § 556 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO -, vgl. BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).

    Denn dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger hätte mit der Veröffentlichung des Urteils in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534 die geänderte Rechtsprechung zur Fristwahrung im Fall der unselbständigen Anschlußrevision bekannt sein müssen.

  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 74/81

    Gemischt genutztes Grundstück - Schwimmhalle - Nutzungswert einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84
    Das FG habe zu Unrecht das Schwimmbad nicht zur Wohnung gerechnet (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1982 VIII R 74/81, BFHE 138, 23, BStBl II 1983, 364).

    Gelangt die Vorinstanz aufgrund ihrer erneuten Prüfung des Falles zum Ansatz der Kostenmiete, in welche - entgegen ihrer bisherigen Auffassung - auch das Schwimmbad einzubeziehen wäre (BFH-Urteile in BFHE 138, 23, BStBl II 1983, 364, und vom 26. November 1985 IX R 107/84, BFH / NV 1986, 284), so bedarf noch der Untersuchung, ob das FA die Kostenmiete zutreffend ermittelt hat.

  • BFH, 16.04.1985 - VIII R 26/85

    Steuerrechtliche Einordnung von Zinsen resultierend aus Zuwendungen von

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84
    Das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten müssen sich die Kläger wie eigenes Verschulden nach § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BFH-Urteil vom 16. April 1985 VIII R 26/85, BFH / NV 1985, 83, 84).
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 107/84

    Steuerliche Abesetzbarkeit von Herstellungskosten für ein Schwimmbad

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84
    Gelangt die Vorinstanz aufgrund ihrer erneuten Prüfung des Falles zum Ansatz der Kostenmiete, in welche - entgegen ihrer bisherigen Auffassung - auch das Schwimmbad einzubeziehen wäre (BFH-Urteile in BFHE 138, 23, BStBl II 1983, 364, und vom 26. November 1985 IX R 107/84, BFH / NV 1986, 284), so bedarf noch der Untersuchung, ob das FA die Kostenmiete zutreffend ermittelt hat.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84
    Entgegen der Auffassung des FG verstößt der Ansatz der Kostenmiete in solchen Fällen - wie das Sachwertverfahren (Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, Der Betrieb - DB - 1987, 462) - nicht gegen den Gleichheitssatz (vgl. Senatsurteil in BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394, Ziff. 2 c der Gründe, auf das auch im übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91

    Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG )

    Senatsurteil vom 26.1.1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988 S. 635.
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 170/88

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzwertes einer Wohnung durch

    Für die Annahme der letztgenannten Fallgestaltung ist außer verhältnismäßig hohen Herstellungskosten des Gebäudes auch bedeutsam, ob wegen der besonderen Gestaltung oder Ausstattung des Grundstücks die Voraussetzungen für eine Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren vorliegen (vgl. ferner z. B. die BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 26. Januar 1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988, 635, und vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636).
  • BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85

    Anforderungen an Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer

    Ebenso entschied der Senat in den Urteilen vom 21. Janur 1986 IX R 27/83 (BFH/NV 1986, 456) und vom 26. Januar 1988 IX R 123/84 (BFH/NV 1988, 635).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 137/92

    Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmer (§ 4 EStG )

    Das Schwimmbad ist in die Kostenmiete einzubeziehen (Senatsurteil vom 26. Januar 1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988, 635), jedenfalls, wenn die hierauf entfallenden Werbungskosten abgezogen werden.
  • BFH, 19.11.1991 - IX R 163/88

    Ermittlung eines nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Für letztere Frage ist außer verhältnismäßig hohen Herstellungskosten des Gebäudes regelmäßig auch bedeutsam, ob wegen der besonderen Gestaltung oder Ausstattung des Grundstücks die Voraussetzungen für eine Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren vorliegen (vgl. dazu auch die Senatsurteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456, und vom 26. Januar 1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988, 635).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 38/90

    Ansatz einer Marktmiete als Rohmietwert einer eigengenutzten Wohnung

    Das Schwimmbad ist in die Kostenmiete einzubeziehen (Senatsurteil vom 26. Januar 1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988, 635), jedenfalls, wenn - wie im Streitfall - die hieraus entfallenden Werbungskosten abgezogen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht